Hessens Verkehrspolitik: Ziele formuliert, Umsetzung offen

Der von der Landesregierung vorgelegte Entschließungsantrag zur modernen Verkehrspolitik bleibt hinter den Anforderungen an eine zukunftsfähige, bürgerorientierte und marktwirtschaftlich tragfähige Reform deutlich zurück. Zwar werden Bürokratieabbau und Digitalisierung als zentrale Ziele benannt, es fehlt jedoch weitgehend an konkreten Maßnahmen, quantifizierten Zielwerten und priorisierten Umsetzungsschritten.
- Bürokratieabbau ohne operative Konkretisierung
Der Antrag formuliert das Ziel einer „bürgerfreundlichen, digitalen und handlungsfähigen Verwaltung“, enthält jedoch keine belastbaren Angaben zu Verfahrensvereinfachungen, Zeitvorgaben oder messbaren Erfolgsindikatoren. Ohne verbindliche Zielgrößen und Steuerungsinstrumente bleibt eine administrative Umsetzung nicht planbar.
Erforderlich wären:
Verbindliche Zielvorgaben für Behörden, digitale Fristüberwachungssysteme sowie nachvollziehbare Evaluationsmechanismen zur Erfolgskontrolle.
- Digitalisierung ohne Implementierungsstruktur
Der Antrag lässt offen, wie zentrale Verfahren – etwa im Straßenrecht, beim Arbeitsstellenmanagement oder bei Fahrerlaubnisprüfungen – konkret beschleunigt und vereinfacht werden sollen. Digitalisierung wird als Lösungsinstrument benannt, ist jedoch bislang nicht durch klare Zuständigkeiten, Infrastrukturkonzepte und Qualifizierungsstrategien hinterlegt.
Zugleich stehen viele Kommunen vor strukturellen Engpässen bei Personal, Finanzierung und IT-Ausstattung, die eine flächendeckende Umsetzung erschweren.
Erforderlich wäre:
Ein landesweiter Digitalpakt für Kommunen mit zweckgebundener Finanzierung, verbindlichen Standards und verpflichtenden Schulungsstrukturen.
- Rückverlagerung der Gutachtenprüfung
Die geplante Verlagerung von Prüfaufgaben auf lokale Behörden wird als Effizienzmaßnahme dargestellt, könnte jedoch ohne flankierende Ressourcenmaßnahmen zu erhöhten organisatorischen Anforderungen führen. Ohne personelle Verstärkung und standardisierte Prozesse besteht ein erhöhtes Risiko von Bearbeitungsrückständen.
Erforderlich wäre:
Eine zentrale digitale Genehmigungsplattform mit standardisierten Verfahren und einer landesweiten Gutachten-Datenbank. Ergänzend könnten zertifizierte private Prüfstellen eingebunden werden, um Kapazitäten zu erweitern.
- Einrichtung einer weiteren Kommission
Die vorgesehene Kommission „Innovation im Straßenbau“ soll Verfahren beschleunigen und Kosten senken. Die zugrunde liegenden Problemstellungen sind jedoch seit Jahren bekannt. Zusätzliche Gremien ersetzen keine Umsetzung bereits identifizierter Maßnahmen.
Erforderlich wäre:
Die Priorisierung bestehender Projekte, die Anpassung planungsrechtlicher Verfahren sowie die konsequente Nutzung vorhandener Finanzierungsinstrumente, insbesondere der Mittel aus Infrastrukturprogrammen.
- Gefahrgutregelung und Kontrollstruktur
Die neue Handwerkerregelung im Gefahrgutbereich setzt auf Eigenverantwortung, ohne gleichzeitig ein systematisches Kontrollkonzept vorzusehen. Angesichts der sicherheitsrelevanten Risiken ist eine Reduktion staatlicher Kontrollmechanismen in diesem Bereich fachlich nicht begründbar.
Erforderlich wäre:
Ein digitales Gefahrgutregister mit automatisierter Risikoanalyse sowie risikobasierte Stichprobenkontrollen durch zuständige Behörden.
Fazit
Der Antrag stellt überwiegend einen programmatischen Rahmen dar, dem es an operativer Konkretisierung, Priorisierung und Umsetzungslogik fehlt. Für eine wirksame Verkehrspolitik benötigt Hessen eine strukturierte Reformagenda, die Digitalisierung, Effizienzsteigerung und Nachhaltigkeit mit klar definierten Zuständigkeiten, Zeitplänen und messbaren Zielgrößen verbindet.
Dazu gehört auch eine grundsätzliche Überprüfung bestehender Behördenstrukturen, einschließlich der Frage, ob bestimmte Verwaltungsebenen noch erforderlich sind oder effizientere Organisationsmodelle möglich wären.
Vorliegende Stellungnahme wurde von der Landesarbeitsgemeinschaft Wirtschaft, Finanzen und Bauen der FREIE WÄHLER Hessen erarbeitet.
